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Ratgeber

E-Rechnungspflicht 2027: Wer muss was ab wann?

Ab dem 1. Januar 2027 müssen viele Unternehmen in Deutschland ihre Rechnungen an andere Unternehmen als E-Rechnung verschicken. Ob Sie dazugehören, entscheidet vor allem Ihr Umsatz im Jahr 2026.

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Die 800.000-Euro-Grenze

Maßgeblich ist der Gesamtumsatz des Unternehmens, das die Rechnung ausstellt, im vorangegangenen Kalenderjahr (§ 27 Abs. 38 UStG). Lag er 2026 über 800.000 Euro, gilt die Versandpflicht ab dem 1. Januar 2027. Lag er darunter, dürfen Sie noch bis zum 31. Dezember 2027 Papier oder, mit Zustimmung, PDF verschicken.

Was ab 2028 gilt

Ab dem 1. Januar 2028 endet die Übergangszeit für alle. Dann müssen alle Unternehmen Rechnungen an andere Unternehmen im Inland als E-Rechnung ausstellen, soweit keine Ausnahme greift.

Die Ausnahmen

  • Rechnungen bis 250 Euro Gesamtbetrag (§ 33 UStDV)
  • Fahrausweise (§ 34 UStDV)
  • Rechnungen von Kleinunternehmern nach § 19 UStG (§ 34a UStDV)
  • Steuerfreie Leistungen nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG (§ 14 Abs. 2 UStG)
  • Rechnungen an Privatpersonen

Was Sie jetzt tun sollten

  • Umsatz 2026 prüfen und den Pflicht-Check oben machen
  • Ihr Rechnungsprogramm fragen, ob es XRechnung oder ZUGFeRD im Profil EN 16931 erzeugt
  • Eine Probe-Rechnung mit unserem Datei-Check prüfen
  • Kunden fragen, wie sie E-Rechnungen empfangen wollen, zum Beispiel per E-Mail oder Portal

Quellen

Zuletzt aktualisiert: 4. November 2026